Freelancer

Wie wird man Freelancer?

Ein Freelancer ist genau genommen ein selbständigerwerbender Fachspezialist. Das kann ein Grafiker sein. Ein Programmierer. Ein Tanzlehrer. Ein Bildhauer. Oder, bei uns häufig anzutreffen, ein Texter, Autor, Journalist, Übersetzer, Lektor oder Korrektor. Sie führen für uns Text- und Übersetzungsaufträge aus und stellen diese danach in Rechnung. Es gibt keinen Arbeitsvertrag. Sondern einen Dienstleistungsvertrag für freiberufliche Mitarbeit. Damit regeln wir Arbeitsabläufe, Geheimhaltung, Haftung, Vergütung, Copyright und Datenschutz.

Wie werden Sie Selbständigerwerbender?

Zuallererst brauchen Sie Mut, Entschlossenheit und Durchhaltewillen. Dafür sind Sie künftig Ihr eigener Chef und entscheiden über Arbeitszeit, Ferien und Lohn. Als Selbständigerwerbender sind Sie automatisch Inhaber Ihrer Einzelfirma. Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie:

1. unter eigenem Namen,
2. auf eigene Rechnung,
3. in unabhängiger Stellung und
4. auf eigenes wirtschaftliches Risiko

ein Geschäft betreiben. Ein Nachweis, dass Sie für 2-3 Kunden arbeiten, ist dabei ein zentrales Kriterium. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons als selbständig erwerbend an. Ab CHF 2300 Umsatz pro Jahr sind Sie AHV-pflichtig (AHV/IV/EO). Erfüllen Sie die erforderlichen Kriterien? Die SVA Zürich stellt eine Checkliste mit Abgrenzungskriterien zur Prüfung der selbständigen Erwerbstätigkeit zur Verfügung.

Kann ich auch als Angesteller einer selbständigen Tätigkeit nachgehen?

Klar, das ist ein guter Einstieg und mit weniger Risiken verbunden. Wenn Sie noch Teilzeit angestellt sind und in der anderen Zeit auf eigene Rechnung arbeiten, gelten Sie faktisch als Selbständigerwerbender im Nebenerwerb. Wenn Sie mit Ihrer Tätigkeit mehr als CHF 2300 pro Jahr Umsatz erreichen, werden Sie AHV-pflichtig (AHV/IV/EO). Die Plattform gruenden.ch gibt Aufschluss über den Aufbau eines zweiten Standbeins im Nebenerwerb. Auf der Seite des IFJ Institut für Jungunternehmen können Sie gleich online Ihre Einzelfirma, GmbH oder AG gründen und erhalten Antworten auf Ihre Fragen zum Aufbau einer eigenen Firma.

Titelbild via Pexels (CC0)



Ähnliche Beiträge


67 Kommentare zu “Wie wird man Freelancer?”



  • Ralf am 10. Dezember 2015 15:05 Uhr

    Danke Paul!


  • Olga am 24. Januar 2016 23:38 Uhr

    Ich bin in der Schweiz mit Bewilligung B zur Ausbildung (Studium in der Uni). Neben dem Studium arbeite ich 60% im Jahr. Mein Arbeitgeber zahlt AHV für mich. Mehr als 60% zu arbeiten ist laut dem Gesetz nicht erlaubt. Kann ich mich als selbstständige oder freischaffende melden? Wie viel Steuer zahlt man?


  • Michael am 4. Februar 2016 19:02 Uhr

    Liebe Leute,

    es liegt die Möglichkeit vor für einen Bildungsträger in der Schweiz als DaF Lehrkraft auf Honorarbasis zu arbeiten. Heisst das ich brauche daneben noch einen „Kunden“ um anfangen zu können, oder reicht dieser einzige Auftraggeber? Was heisst das steuerlich wieviel % Abzug darf ich rechnen?

    Danke .. ähm Merci ;)


  • Michael am 5. Februar 2016 13:02 Uhr

    Kann mir jemand sagen wieviel Abgaben ich als EU Bürger, in einer auf Honorar basierender Zusammenarbeit bei einem Jahreseinkommen von ca. 67000.- CHF, leisten muss? Oder wie ich das berechne? Quellensteuer?


  • Felix am 6. Februar 2016 19:49 Uhr

    Hallo Ralf,
    Ich glaube, wenn Du durch eine Payroll Firma arbeitest, dann zahlst Du auch Arbeitsloseversicherung und bist versichert.
    Ein anderer Weg wäre, eine Firma zu gründen, Dich in deiner Firma einzustellen und als Arbeitnehmer alles zu bezahlen (ALV inklusive)
    Geht es der Firma schlecht, muss Du als Besitzer Konkurs melden, und dann als „ehemaliger+ ;) Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen.


  • Georg Goge am 3. Juni 2016 11:42 Uhr

    Hallo zusammen, ich habe etwas spannendes für euch entdeckt.
    Auch ich bin bei PayrollPlus „angestellt“
    Ich bin als Freelancer tätig und habe so meine Freiheiten wie wenn ich mein eigenes Unternehmen habe – nur mit dem Vorteil, dass ich bei zu wenig Aufträge immernoch auf den Zwischenverdienst vom RAV zurück greiffen kann.
    Das ganze ist echt genial und nimmt mir den ganzen Admin Aufwand ab und ich kann mich auf das konzentrieren was ich am besten kann – Marketing & Sales :)

    VG, Georg


  • Ueli am 12. Juni 2017 18:22 Uhr

    Hallo zusammen, ich möchte wissen, ob ich als Freelancer bei eine kleine TAXI Unternehmen arbeiten kann? Ich würde Monatlich so ca. 4000 Fr. verdienen. Was muss ich machen und was ist wichtig zu melden?

    Besten Dank für euere tipps.

    Ueli


  • Dominik Moskwa am 4. Januar 2021 11:52 Uhr

    Hallo
    Ich habe mich im Dezember als Freelancer angemeldet und bin seit dem für einen Schweizer Kunden in Indien.
    Ich habe aber momentan natürlich nur den einen Kunden da ich als Bauleiter ja nicht in 3 verschiedenen Ländern für 3 verschiedene Kunden arbeiten kann. Wie viel Zeit hat man um mehrere Kunden nachzuweisen?
    Ich hätte noch 2 andere Kunden im Petto allerdings bin ich bis Mitte März hier und dann ab April für einen anderen Kunden in Amerika, auch das geht 3 Monate und dann ab Mitte Juli für den 3. Kunden in China.
    Bekomme ich Probleme da ich momentan nur mit diesem einen Kunden abrechne?


  • Fabian Dieziger am 5. Januar 2021 10:39 Uhr

    Hallo Dominik
    Das solltest du mit deiner Ausgleichskasse anschauen. Diese gibt dir gerne Auskunft wie du am besten vorgehst. Wenn du einen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber unterzeichnet hast, wäre dieser eigentlich für die Sozialversicherungsabgaben zuständig. Siehe Artikel von der Ausgleichskasse Basel-Stadt. Eine gute Alternative ist auch die Abrechnung über einen Payroll Provider, wie zum Beispiel Payroll Plus.


  • Barbara am 6. Januar 2021 22:28 Uhr

    Hallo,

    ich möchte mich im Nebenerwerb als Freelancer anmelden. Ich würde weniger als 2300.-. Muss ich mich da irgendwo anmelden?

    Freuniche Grüsse,
    Barbara


  • Fabian Dieziger am 7. Januar 2021 15:29 Uhr

    Hallo Barbara
    Wenn du Nebentätigkeiten von weniger als CHF 2300 pro Jahr machst brauchst du meines Wissens nichts anzumelden. Wenn du allerdings für Supertext als Freelancerin arbeiten möchtest, dann musst du Selbständigerwerbend sein. Wir arbeiten nur mit Profis auf unserem Gebiet. Du kannst mich gerne auch direkt kontaktieren, wenn du Fragen dazu hast.


  • Ramona am 18. Juli 2021 23:01 Uhr

    Hallo, der Artikel ist zwar schon älter, aber ich wäre sehr Dankbar für eine Antwort. Ich mache T-Shirt Designs für Print on Demand Anbieter (Spreadshirt etc.) Es besteht kein Vertrag, zwischen mir und den Anbietern. Sprich, man kann sich dort anmelden, Designs hochladen, und bekommt bei Verkäufen eine Provision. Jetzt verlangt die AHV einen unterschriebenen Vertrag, da sie der Annahme sind, dass da ein Vertragsverhältnis besteht. Es ist einfach nur ein Partnerprogramm. Ich habe keine Verpflichtungen. Wie kann ich denen am besten erklären, dass solch ein Vertrag nicht vorhanden ist? Oder was ist zu tun, wenn sie es nicht verstehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


  • Fabio Schmuki am 22. Juli 2021 10:45 Uhr

    Hallo Ramona
    Interessante Problemstellung! Wenn wir von Supertext mit Freelancer*innen arbeiten, besteht immer ein Dienstleistungsvertrag. Darum kennen wir deinen Fall nicht im Detail.

    Ich würde dir aber empfehlen, erst einmal bei der AHV anzurufen und dein Problem zu schildern. Dort dürfte man schon viele ähnlich gelagerte Fälle gesehen haben. Umso besser, wenn du vorher die Bedingungen / AGB der einzelnen Plattformen, auf denen du deine Designs anbietest, sammelst. Spreadshirt, das du hier ja direkt genannt hast, hat ausserdem einen Support-Kanal für sein Affiliate-Programm, wo man bestimmt auch schonmal mit dieser Frage konfrontiert war. https://www.spreadshirt.ch/affiliate-programm-C5507

    Supergrüsse Fabio


  • Barbara am 28. Oktober 2021 0:21 Uhr

    Hallo
    Ich habe mich auch selbstständig gemacht und dabei gleich alles über ein Payroll Unternehmen (eepersonnel.com) abgewickelt. So ist der Start in die Selbstständigkeit super einfach und bietet zudem Sicherheiten (ALV), ich kann’s also nur empfehlen!
    Grüsse, Barbara


  • Dominika am 18. Mai 2022 16:21 Uhr

    Hallo. Ich möchte mich selbstständig machen als freelencerin, sprich bloggerin, texterin etc. Wie muss ich vorgehen? Ich denke mein monatliches einkommen wird nich höher als 3000 chf sein. Muss ich mich als einzelfirma ins handels register eintragen oder nicht umbedingt? Wie ist es wenn ich kunden aus ausland habe? Wie erstelle ich einen vertrag und/oder rechnung? Was alles muss ich noch wissen? Ich habe im internet recherchiert aber wäre froh um kurz und bundiges info . Danke


  • Angela Lanza-Mariani am 20. Mai 2022 10:09 Uhr

    Hi Dominika

    Ab 2300.– monatlich bist du in der Schweiz AHV-pflichtig. Das heisst, du musst dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons als selbständig erwerbend anmelden. Eine Voraussetzung, solltest du für Supertext als Freelancerin arbeiten wollen.

    Ein Handelsregistereintrag ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 Pflicht. Vorher ist es freiwillig, aber zum Beispiel dann zu empfehlen, wenn du deinen Firmennamen schützen oder Verträge auf den Namen deiner Einzelfirma abschliessen möchtest (andernfalls laufen sie über dich als Privatperson).

    Für die Abrechnungen empfiehlt sich zum Beispiel ein Payroll-Provider, wie PayrollPlus. Das bedeutet weniger Admin-Aufwand beim Rechnungen generieren. Ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge, die sonst über die Ausgleichskasse laufen (z. B. Arbeitslosenversicherung) lässt sich ebenfalls darüber lösen.

    Ich hoffe, das hilft weiter. Ansonsten kannst du hier alles noch einmal Schritt für Schritt nachlesen: https://svazurich.ch/ihr-anliegen/privatpersonen/anliegen-betrifft-ahv/selbstaendig-werden/einzelunternehmen.html

    Guten Start in die Selbständigkeit!
    Angela


  • Tamara am 19. April 2023 6:46 Uhr

    Hallo.
    Ich bin Reisende und habe viele kleine Minijobs, die ich während meinen Reisen ausübe. Darunter gehört Auftritte als Feuerkünstlerin, Verkauf meines selbstgemachten Schmucks und hin und wieder auch als Friseurin. Gleichzeitig komme ich immer wieder auch in die Schweiz zurück und arbeite für ein paar Monate als Temporärangestellte. Bisher hat sich mein Nebeneinkommen immer unter 2300 CHF befunden, da es aber immer besser läuft, kann ich mir gut vorstellen, dass ich bald über 2300 CHF einkommen sein werde. Wie melde ich mich da bei der Ausgleichskasse an als Selbstständigerwerbende oder als Selbstständigerwerbende im Nebeneinkommen? Und wann ist der richtige Zeitpunkt, dies zu melden? Noch bevor sich das ganze auf über 2300 CHF beläuft?
    Danke!


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert