Freelancer

Wie wird man Freelancer?

Ein Freelancer ist genau genommen ein selbständigerwerbender Fachspezialist. Das kann ein Grafiker sein. Ein Programmierer. Ein Tanzlehrer. Ein Bildhauer. Oder, bei uns häufig anzutreffen, ein Texter, Autor, Journalist, Übersetzer, Lektor oder Korrektor. Sie führen für uns Text- und Übersetzungsaufträge aus und stellen diese danach in Rechnung. Es gibt keinen Arbeitsvertrag. Sondern einen Dienstleistungsvertrag für freiberufliche Mitarbeit. Damit regeln wir Arbeitsabläufe, Geheimhaltung, Haftung, Vergütung, Copyright und Datenschutz.

Wie werden Sie Selbständigerwerbender?

Zuallererst brauchen Sie Mut, Entschlossenheit und Durchhaltewillen. Dafür sind Sie künftig Ihr eigener Chef und entscheiden über Arbeitszeit, Ferien und Lohn. Als Selbständigerwerbender sind Sie automatisch Inhaber Ihrer Einzelfirma. Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie:

1. unter eigenem Namen,
2. auf eigene Rechnung,
3. in unabhängiger Stellung und
4. auf eigenes wirtschaftliches Risiko

ein Geschäft betreiben. Ein Nachweis, dass Sie für 2-3 Kunden arbeiten, ist dabei ein zentrales Kriterium. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons als selbständig erwerbend an. Ab CHF 2300 Umsatz pro Jahr sind Sie AHV-pflichtig (AHV/IV/EO). Erfüllen Sie die erforderlichen Kriterien? Die SVA Zürich stellt eine Checkliste mit Abgrenzungskriterien zur Prüfung der selbständigen Erwerbstätigkeit zur Verfügung.

Kann ich auch als Angesteller einer selbständigen Tätigkeit nachgehen?

Klar, das ist ein guter Einstieg und mit weniger Risiken verbunden. Wenn Sie noch Teilzeit angestellt sind und in der anderen Zeit auf eigene Rechnung arbeiten, gelten Sie faktisch als Selbständigerwerbender im Nebenerwerb. Wenn Sie mit Ihrer Tätigkeit mehr als CHF 2300 pro Jahr Umsatz erreichen, werden Sie AHV-pflichtig (AHV/IV/EO). Die Plattform gruenden.ch gibt Aufschluss über den Aufbau eines zweiten Standbeins im Nebenerwerb. Auf der Seite des IFJ Institut für Jungunternehmen können Sie gleich online Ihre Einzelfirma, GmbH oder AG gründen und erhalten Antworten auf Ihre Fragen zum Aufbau einer eigenen Firma.

Titelbild via Pexels (CC0)



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67 Kommentare zu “Wie wird man Freelancer?”



  • superpat am 16. Februar 2012 9:43 Uhr

    Leider gibt es 6% mehr Konkurse in der Schweiz für 2011: 6536 Firmen insgesamt sind betroffen.
    (Quelle: SDA)

    Good luck ;-)

    SuperPatricia lässt grüssen


  • Christine Michel-Gutierrez am 16. Februar 2012 10:05 Uhr

    Very à-propos article for me. I am in the process of setting up my own business and welcomed the valuable info…Thanks!


  • girardtext am 17. Februar 2012 14:26 Uhr

    «Als Selbständigerwerbender sind sie automatisch Inhaber Ihrer Einzelfirma.»
    Das stimmt nicht ganz: Als selbstständiger Texter / Übersetzer / Journalist kann man sich auch auf den Status des Freiberuflers berufen. Vorteil: Man braucht sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen. Einfache Ein-Aus-Buchhaltung reicht. Kein Spam von Unternehmen, die im Handelsregister Adressen abgreifen. Und so weiter …


  • Punkt Komm am 24. Februar 2012 13:33 Uhr

    „Als selbstständiger Texter / Übersetzer / Journalist kann man sich auch auf den Status des Freiberuflers berufen.“
    Aber auch dann wurde faktisch eine Einzelfirma gegründet. Die Entstehung einer Einzelfirma ist nämlich formlos möglich, ohne speziellen Gründungsakt, öffentliche Beurkundung, Handelsregistereintrag oder Mindestkapital. Die Einzelfirma existiert, sobald eine regelmässige Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Die Einzelfirma muss erst ins Handelsregister eingetragen werden, wenn der jährliche Umsatz CHF 100’000.- übersteigt.


  • bigi am 10. Juli 2013 18:20 Uhr

    und was, wenn man voraussichtlich nur einen kunden hat? bzw. von nur einer firma gebucht wird?


  • Fabian Dieziger am 11. Juli 2013 13:14 Uhr

    Wenn man nur einen Kunden hat, dann gilt dies als Angestelltenverhältnis. Der Arbeitgeber (Kunde) ist dann verpflichtet AHV/IV/ALV abzuliefern und Sie als Teilzeitmitarbeiter anzumelden.


  • Evi Scherz am 3. Oktober 2013 15:16 Uhr

    Ist der Auftraggeber, der einem Freelancer Arbeit gibt, verpflichtet nachzuprüfen, ob der Freelancer offiziell als Selbständigerwerbender angemeldet ist? Oder liegt das in der Verantwortung des Freelancers?


  • Fabian Dieziger am 3. Oktober 2013 15:26 Uhr

    Ja, der Auftraggeber muss prüfen, ob der Freelancer selbständig erwerbend ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Freelancer nicht selbständig erwerbend ist. Der Auftraggeber kann die Kosten für AHV/IV/EO sowie FAK und ALV beim Honorar in Abzug bringen, sofern keine Bestätigung von der Ausgleichskasse vorliegt, dass der Freelancer selbständig erwerbend ist. Oder falls er dies nicht getan hat, nachträglich verrechnen.


  • martin schüffel am 30. Juni 2014 11:31 Uhr

    hallo-kann ich auch als gemeldeter ausländer(6jahre berufstätigkeit/wohnsitz in der schweiz-aber momentan nur L-aufenthaltsgenehmigung)mich in der schweiz als selbständiger anmelden und schaffen?

    vielen dank und gruss aus graubünden,
    martinschüffel


  • Fabian Dieziger am 1. Juli 2014 11:20 Uhr

    Hallo Martin Schüffel
    Wenn Du in Graubünden wohnhaft bist, solltest Du Dich bei der zuständigen Ausgleichskasse melden.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg


  • Martina Kampmann am 3. Oktober 2014 22:19 Uhr

    ich bin im Nebenerwerb selbständig gemeldet bei der AHV,Hauptberuflich bin ich Hausfrau und habe nun seit neustem einen Job als Freelancer auf eigene Rechnung, mein Steuerberater sagt das es günstiger wäre es nicht über die Selbständigkeit abzurechnen, sondern als Nebenverdienst…Damit ich die Freigrenzen pro Arbeitgeber voll ausnutzen kann, was sind eure Meinungen und Erfahrungen?


  • Fabian Dieziger am 6. Oktober 2014 11:38 Uhr

    Hallo Martina
    Dein Steuerberater weiss bestimmt Bescheid und hat auch alle deine Fakten zur Hand. Grundsätzlich ist es wichtig, dass du deine Erträge auch über die Sozialwerke abrechnest. Falls nämlich bei einer Kontrolle Unregelmässigkeiten auftauchen, werden deine Auftraggeber dir die Sozialbeiträge ziemlich sicher nachberechnen. Und das kann auf 5 Jahre zurück gehen.


  • Elena am 10. Oktober 2014 20:43 Uhr

    Ich habe eine B-Aufenthaltsgenehmigung und bin momentan arbeitslos gemeldet (habe bisher immer im Angestelltenverhältnis gearbeitet). Ein potentieller Arbeitsgeber bietet mir eine Zusammenarbeit auf Freelance-Basis (es geht um Marketing-Aufgaben), da eine feste Stelle momentan nicht genehmigt wird – mit der Perspektive, den festen Vertrag abzuschliessen, sobald es möglich sein wird.
    – kann ich als Freelancer oder freischaffender Mitarbeiter arbeiten, wenn ich nur diesen einen Kunden habe?
    – Muss ich dafür mein eigenes Unternehmen gründen? Wer bezahlt die ganzen (Sozial)versicherungen etc?

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    Elena


  • Fabian Dieziger am 13. Oktober 2014 9:28 Uhr

    Hallo Elena. Die Ausgleichskasse wird einen Antrag für Selbständigkeit kaum bewilligen, da du nur einen Kunden hast. Die könntest eine GmbH gründen, dafür brauchst du CHF 20’000 Kapital. Die Abrechnung der Beiträge für AHV/IV/EO/ALV sowie Pensionskasse erfolgt immer an Selbständigewerbende oder an juristischen Personen. Am besten fragst du bei deiner Ausgleichskasse nach den Möglichkeiten, wie du am besten vorgehst.


  • Fabian Dieziger am 13. Oktober 2014 9:29 Uhr

    Hallo Elena. Die Ausgleichskasse wird einen Antrag für Selbständigkeit kaum bewilligen, da du nur einen Kunden hast. Die könntest eine GmbH gründen, dafür brauchst du CHF 20’000 Kapital. Bei Selbständigewerbenden oder bei juristischen Personen werden AHV/IV/EO/ALV sowie Pensionskasse immer an diese verrechnet. Am besten fragst du bei deiner Ausgleichskasse nach den Möglichkeiten, wie du am besten vorgehst.


  • Martina Kampmann am 24. November 2014 23:08 Uhr

    Ich habe mal gelesen das man bei einer Freelancer Tätigkeit keine Kündigungsfristen hat ist das richtig?


  • Fabian Dieziger am 26. November 2014 10:06 Uhr

    Hallo Martina. Rechtlich gesehen handelt es sich bei freiberuflicher Tätigkeit als selbständig Erwerbender nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern ein Auftragsverhältnis. Der selbständig Erwerbende betreibt ein Geschäft auf eigene Rechnung und Risiko. Rechte und Pflichten sind in einem Auftrag zu regeln.


  • Michelle am 27. November 2014 12:07 Uhr

    Ich bin Auslandschweizerin, wohne in Frankreich und möchte (von zu Hause aus) mehr oder weniger sporadisch als Freelancerin ausschliesslich für Schweizer Auftraggeber arbeiten. Ich bin bei keiner AHV-Kasse angemeldet und darf dies offensichtlich auch nicht. Wie muss in meinem etwas speziellen Fall die Abrechnung der Honorare getätigt werden (auch was die Steuern betrifft) ? Danke für Ihre Antwort!


  • Fabian Dieziger am 27. November 2014 14:32 Uhr

    Hallo Michelle. Da du deinen Wohnsitz in Frankreich hast, solltest du dich mit dem zuständigem Steueramt in Frankreich in Verbindung setzen und dich als selbständig Erwerbende anmelden. Wir verlangen von unseren freischaffenden, selbständig Erwerbenden Übersetzern eine Bestätigung vom Steueramt, die deren Status bestätigt. Was die Abrechnung deiner Leistungen in die Schweiz betrifft, so ist diese gemäss Artikel 259 b CGI steuerfrei (keine TVA). Die Steuerschuld liegt beim Empfänger.


  • Nina Seiler am 6. Dezember 2014 11:44 Uhr

    Gute Info, danke sehr! Kleiner Hinweis noch: Teilweise ist im vorliegenden Text die Großschreibung der Höflichkeitsform nicht eingehalten. Es heißt nicht „Zuallererst brauchen sie Mut … „, sondern „Zuallererst brauchen Sie Mut, …“ usw.


  • corinne am 1. Februar 2015 21:44 Uhr

    diese Seite ist super!


  • Besi am 18. Juni 2015 19:10 Uhr

    Hallo. Mich wirrt schon seit etwa einem Jahr der Gedanke als Freelancer zu arbeiten. Ich könnte mir vorstellen bei diversen Firmen anzufragen ob die Aushilfe brauchen könnten (Elektrogewerbe), dann bei denen 1-2 mal die Woche zu arbeiten und abzurechnen.
    Oder eben so wie ich jetzt Angestellt bin (100%) und ab und zu kleinere Aufträge entgegen zunehmen? Darf man dies bei einer Anstellung von 100%?
    Und noch fragen wenn ich nicht als Angestellter Freelancen würde: Ist das so möglich als Freelancer? Wie muss man da genau vorgehen? Was für Verpflichtungen brauche ich da?

    Ich bedanke mich schon im voraus für schnelle und hilfreiche antworten.


  • Fabian Dieziger am 19. Juni 2015 11:48 Uhr

    Hallo Besi
    Entweder lassen Sie sich bei den Firmen als Teilzeitangestellter oder im Stundenlohn anstellen, oder Sie melden sich als Selbständigerwerbender im Nebenerwerb bei der für Sie zuständigen Ausgleichskasse an. Eine Selbständigkeit macht nur Sinn, wenn Sie sich ein Standbein als Unternehmer aufbauen möchten. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse. Die helfen Ihnen gerne weiter. Viel Erfolg!


  • Martin am 29. Juni 2015 14:44 Uhr

    Hallo zusammen,
    ich würde gerne eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit als Grafiker starten und versuche gerade herauszufinden ob dies in der Schweiz auch als freiberufliche Tätigkeit möglich ist. Ich war zuvor mehrere Jahre als Freiberuflicher Grafiker in DE tätig und bin vor etwa einem Jahr in die Schweiz gezogen (feste Anstellung). Die Abgrenzung von Freiberuflern und Selbstständigen ist etwas schwammig geregelt. Kann mir da jemand weiterhelfen?


  • Fabian Dieziger am 29. Juni 2015 14:57 Uhr

    Hallo Martin, zwischen Freiberuflern und Selbständigen gibt es keine Abgrenzung. Entweder bist du Angestellter oder Selbständigerwerbender. Auf jeden Fall kannst du dich als Selbständigerwerbender im Nebenerwerb anmelden. Setz dich am besten mit der Ausgleichskasse deines Wohnkantons in Verbindung. Viel Erfolg.


  • PaulGirard am 29. Juni 2015 15:31 Uhr

    Ich bin gleichzeitig angestellter und freiberuflich/selbstständig tätiger Texter (50/50). Geht problemlos… Was du für die Ausgleichskasse brauchst: einen Nachweis darüber, dass du tatsächlich selbstständig Arbeiten ausführst. Dazu möchten einen Nachweis für all das sehen, was einen Freiberufler ausmacht: eigener Auftritt (Briefschaften etc.), gestellte Offerten, Rechnungen und dergleichen. Dann geht es bei der Ausgleichskasse eigentlich problemlos über die Bühne.


  • Anna-Karin am 30. Juni 2015 10:48 Uhr

    Hallo. Ich bin ausgebildeter Übersetzer und habe seit 10+ Jahren als Projektleiter im Marketingbereich gearbeitet. Nach einer kurzen Auszeit vom Berufsleben als Hausfrau möchte ich im Herbst als Freelancer Übersetzungsaufträge suchen. Ich sehe es anfangsweise als Nebentätigkeit (Haupttätigkeit Hausfrau) bis ich weiss wie es lauft und wie viele Aufträge ich bekomme. Was muss ich tun damit ich anfangen kann Aufträge anzunehmen? Ich kann ja bei der Ausgleichskasse noch nichts vorzeigen (Offerten, Rechnungen etc.) und ich weiss ja noch nicht wie viele Aufträge ich bekommen werde. Das Ziel wäre ein Einkommen von anfangsweise etwa 3000 CHF/Monat aber es kann ja eine Weile dauern bis man die Kontakte aufgebaut hat und die ersten Monate wird es vielleicht weniger.


  • Fabian Dieziger am 30. Juni 2015 11:12 Uhr

    Hallo Anna-Kartin. Du kannst ab sofort Aufträge annehmen, solltest dich aber mit der Ausgleichskasse deines Wohnkantons in Verbindung setzen. Wenn du nachweislich konkrete Absichten hast, dich als selbständige Übersetzerin zu etablieren, solltest du dich problemlos anmelden können. Nachweise können Visitenkarten, Website oder erste Anfragen sein. Viel Erfolg.


  • Michael am 2. Juli 2015 1:23 Uhr

    Moin aus Hamburg ;)

    Bin Kursleiter und Dozent auf Honorarbasis hier in Hamburg. Habe Schweizer Wohnsitz und Aufenthaltsbewilligung „L“.

    Nun hätte ich vllt. die Aussicht für ein Institut in Zürich auf Freelancer Basis zu arbeiten. Wäre aber mein einziger Kunde und verdienen würde ich vermutlich mehr als 20000.- jährlich. Wird diese Tätigkeit als Freelancertätigkeit von den Behörden genehmigt, kann ich sie so wie geschildert rechtlich ausüben? Wie soll ich das ganzen „durchziehen“?


  • Fabian Dieziger am 2. Juli 2015 9:13 Uhr

    Hallo Michael
    Das sieht für mich nach einer temporären Anstellung aus, und nicht nach einer selbständigen Tätigkeit. Aber du musst dir darüber nicht den Kopf zerbrechen. Es liegt am Arbeitgeber also dem Institut zu prüfen ob du Selbständigerwerbend bist. Für Informationen setz dich mit der SVA in Zürich in Verbindung siehe https://www.svazurich.ch/internet/de/home.html


  • Michael am 2. Juli 2015 16:32 Uhr

    Danke Dir Fabian – darf ich Dich noch fragen, ob sich eine „Freelancer“ Tätigkeit finanziell weniger lohnt (Versicherungsabgaben usw.) und wenn ja weshalb?


  • Fabian Dieziger am 2. Juli 2015 18:01 Uhr

    Hallo Michael. Steuern und Abgaben auf dem Honorar müssen so oder so bezahlt werden. Entweder durch den Arbeitgeber der die Abgaben mit dem Arbeitnehmer meistens teilt oder durch den Selbständigerwerbenden komplett alleine. Als Selbständigerwerbender musst du dich auch entsprechend versichern. Haftpflicht, Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung.


  • Michael am 3. Juli 2015 2:14 Uhr

    Danke!


  • Anna-Karin am 6. Juli 2015 10:03 Uhr

    Hallo Fabian, und danke für deine Antwort vor einigen Tagen. Ich habe inzwischen auf der Seite Teilzeitkarriere.com Informationen zum sog. Payrolling gefunden. Dies sollte laut der Seite das Leben für Freelancer erleichtern, weil man wie ein Angestelltenverhältnis eingeht – kennst du das auch und wäre das deiner Meinung nach für Freelancer zu empfehlen, die etwa zu 30-50% arbeiten möchten?

    Freundliche Grüsse,
    Anna-Karin


  • Fabian Dieziger am 6. Juli 2015 10:09 Uhr

    Hallo Anna-Karin
    Beim Payrolling gehst du einen Vertrag mit dem Personalvermittler ein. Dieser verrechnet dann mit einem Zuschlag deinen Stundenlohn an den Arbeitgeber. Das ist vor allem praktisch für den Arbeitgeber, hat aber mit Selbständigkeit nichts zu tun.


  • Sabrina am 1. August 2015 22:34 Uhr

    Hallo, ich bin in der Schweiz gemeldet und seit einiger Zeit in Deutschland als Freelancer für 2 Auftraggeber tätig. Kann ich die Anerkennung als selbständig Erwerbender auch nachträglich beantragen ? Ich habe in Deutschland keine feste Einrichtung.
    Daher muss ich in der Schweiz Sozialversicherung und Steuern zahlen. Was ist noch zu beachten?
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Sabrina


  • Fabian Dieziger am 3. August 2015 18:33 Uhr

    Hallo Sabrina, setz dich auf jeden Fall mit deiner Ausgleichskasse in Verbindung. Antrag als Selbständigerwerbende sollte nachträglich kein Problem sein. Ausser deine Selbständigkeit liegt schon länger zurück. Falls du vor Ort in Deutschland arbeitest (also nicht von deinem Wohnort in der Schweiz) könnte das steuerlich Konsequenzen haben.


  • Michael am 3. August 2015 19:19 Uhr

    Solltest Du in Deutschland einen Sitz haben, dann —> KEINE STEUERZAHLUNG IN DER SCHWEIZ WEIL – Freistellungsmethode:
    Eine der vier gängigen Methoden zur Vermeidung/Milderung der Doppelbesteuerung bei internationaler Geschäftstätigkeit: Die Methode stellt Einkünfte, die im Ausland besteuert werden (bzw. werden können), von der inländischen Besteuerung frei, um eine doppelte Besteuerung zu verhindern. (korrigier mich bitte jemand wenn ich falsch liege, Danke)


  • Andre Hillig am 13. September 2015 17:43 Uhr

    hallo zusammen.
    habe wohnsitz in der schweiz und möchte gern als freelancer in der schweiz,deutschland und österreich arbeiten.
    wie gehe ich vor?


  • PaulGirard am 18. September 2015 15:33 Uhr

    Bei der AHV als Selbstständiger anmelden. Jobs suchen. Sie abarbeiten. Dafür Rechnungen schreiben. Und AHV zahlen. Das wär’s denn auch schon.


  • Fabian Dieziger am 18. September 2015 15:36 Uhr

    Hallo Andre, setz dich auf jeden Fall mit deiner Ausgleichskasse (www.ausgleichskasse.ch) in Verbindung. Falls du vor Ort in Deutschland arbeitest (also nicht von deinem Wohnort in der Schweiz eine Dienstleistung exportierst) kann das steuerlich und arbeitsrechtlich Konsequenzen haben.


  • Ralf am 15. Oktober 2015 9:30 Uhr

    Hallo Zusammen,
    Ich bin angestellt bei einem Provider und arbeite bei einem Kunde. Ich möchte als freelancer bei dem selben Kunde arbeiten (es wäre möglich, ich habe bei Kunde nachgefragt). Ich bin mir nicht sicher ob es möglich ist einfach als freelancer mich betätigen lassen, weil ich weiterhin nur bei einem Kunde arbeiten würde und auch 100% beschäftigt. Oder ist es kein Problem? Spricht etwas dagegen bei so einem Situation, dass ich freelancer werde? Danke!


  • Fabian Dieziger am 15. Oktober 2015 9:46 Uhr

    Hallo Ralf. Wenn du nur für einen Kunden arbeitest, spricht dagegen dass du ein Geschäft unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung, in unabhängiger Stellung und vor allem auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibst. Wenn du deine Dienstleistungen auch für weitere Kunden anbietest und aktiv am Aufbau deines Geschäfts arbeitest sieht das mehr nach Selbständigkeit aus. Alternativ könntest du dich auch über eine Agentur die Payroll anbietet beschäftigen lassen. Dann würde diese Firma an deinen Kunden abrechnen.


  • Ralf am 15. Oktober 2015 10:06 Uhr

    Hallo Fabian,
    Danke für die nützliche Information! Ich suche dann eine Agentur die die Payroll anbieten kann. Noch eine Frage: Ich habe Bewilligung „B“. Wenn es in 5 Jahren ablaufen wird, würde bei Behörden bei Verlängerung Problem sein, dass ich als freelancer keine unbefristete Festanstellung habe? Danke und viele Grusse


  • Fabian Dieziger am 16. Oktober 2015 16:03 Uhr

    Hallo Ralf
    Ich denke nicht dass das ein Problem ist, sofern du genügend Einkommen erzielst und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen bist.


  • Ralf am 23. Oktober 2015 8:48 Uhr

    Hallo,
    1. Als freelancer, welche Dinge soll man selber bezahlen? Ich weis, dass man alles selber bezahlen soll auch die Sachen was als Angestellte der Arbeitgeber nach dem Arbeitnehmer bezahlt . Aber was sind diese Sachen genau? AHV, 2. Säule, usw…
    2. Wie sieht es auch mit der Steuer? Soll man bezahlen über Jährlich 120 K einkommen? Wenn ja, wie? (Steueramt meldet sich oder Steuerelklärungsblatt?)
    3. wenn man freelancer wird, soll man ein Business Plan erstellen und abgeben? Oder absolute nichts?
    Danke und schönen Tag!
    Ralf


  • Fabian Dieziger am 23. Oktober 2015 9:55 Uhr

    Hallo Ralf
    1. Bei der Ausgleichskasse zahlst du als Selbständigerwerbender AHV, IV und EO. Sinnvoll wäre wenn du in eine Pensionskasse (2. Säule) einzahlst. Weitere Infos erhälst du bei deiner Ausgleichskasse.
    2. Nimmt mit deinem zuständigen Steueramt Kontakt auf.
    3. Wenn du eine eigene Firma startest, solltest du dir einen Plan zurecht legen, wie du die Sache angehst. Das wird auch die Glaubwürdigkeit bei den Behörden und deinen Kunden helfen.
    Viel Erfolg.


  • Ralf am 23. Oktober 2015 12:44 Uhr

    Danke!


  • Ralf am 3. November 2015 11:54 Uhr

    Hallo,
    Als freelancer man hat default keine Gerechtigkeit für Arbeitlosengeld. Aber gibt es die Möglichkeit sich selbst für Arbeitslosigkeit zu versichern? Wenn ja, was sind die Regeln? Und bei welcher Versicherung kann man das schliessen?
    Danke und Gruss!


  • PaulGirard am 3. November 2015 15:43 Uhr

    Es ist das Los der Selbstständigen, nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert zu sein. Man nennt das auch «unternehmerisches Risiko». Meines Wissens gibt es keine privaten Versicherungen in dieser Hinsicht (würde vermutlich auch gar nicht funktionieren).


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