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Korrektorat, Lektorat, Plagiat? So machen Sie bei Ihrer Abschlussarbeit auch rechtlich alles korrekt

Ghostwriting, Lektorat, Korrektorat – was ist legal, was ein Plagiat? Wo liegen die (gar nicht mal so kleinen) Unterschiede? Wir zeigen, was Sie mit Ihrer Bachelorarbeit, Masterarbeit und Dissertation tun dürfen und was nicht.

Klauen Sie die Reifen eines Fahrrads, sind Sie ein Dieb. Übernehmen Sie Teile einer Arbeit, ohne die Quelle anzugeben, sind Sie es auch – egal, ob Sie es aus Absicht tun oder aus mangelnder Sorgfalt. In diesem Fall reden wir von einem Plagiat, das aber genauso verboten ist. Davon können Christoph Mörgeli und Doris Fiala ein Liedchen singen. Denn Ghostwriting und Plagiate verstossen gegen die Selbstständigkeitserklärung.

Doch dürfen Sie die Arbeit Korrektur lesen lassen – oder ist das ebenfalls ein Verstoss? Und spielt es eine Rolle, ob es Ihr Bruder oder ein professioneller Sprachdienstleister tut? Wir klären auf, damit Ihr Abschluss auch Jahre später gültig bleibt.

Ghostwriting, Korrektorat, Lektorat – was ist der Unterschied?

Ein Ghostwriter schreibt Ihre Arbeit für Sie. Ganz nach Ihren Wünschen, von A bis Z oder nur in Teilen. Eine verbreitete Taktik – sogar Shakespeare soll es getan haben –, bei akademischen Arbeiten aber strengstens verboten.

Ein Korrektor überprüft dagegen nur die Grammatik und Rechtschreibung. Ein Lektor passt sie zusätzlich stilistisch an. Etwa so. Korrektorat oder Lektorat ändern also nichts an Ihrer wissenschaftlichen Leistung. Und trotzdem ist die Meinung weit verbreitet, dass sie sich zumindest in der Grauzone bewegen. Wir haben für Sie nachgefragt.

Die Hochschulen sagen: Ja, aber

Eidgenössische Technische Hochschule (ETH)
An der ETH müssen Sie jede fremde Hilfe ausweisen, um ein Plagiat zu vermeiden. Erwähnen Sie die Person oder Firma, die Ihre Arbeit korrigiert oder lektoriert hat, in der Danksagung oder zählen Sie sie in der Selbstständigkeitserklärung auf – je nachdem, was Ihre Betreuungsperson verlangt.

Universität Zürich (UZH)
Die Uni Zürich stellt die wissenschaftliche Leistung in den Vordergrund. Was zählt, sind Ideen und Theorien und nicht die Formulierung. Darum ist Ghostwriting streng verboten, Korrigieren- und Lektorierenlassen dagegen in Ordnung. Details rund um das Thema Plagiat gibt es auf der UZH-Website.

Ausserdem:
NZZ Campus Artikel
Auch die drei interviewten Dozierenden sind nicht ganz gleicher Meinung. Wenn Sie aber Ihren Bruder oder den Profi eines Sprachdienstleisters in der Selbstständigkeitserklärung angeben, sind Sie auf der sicheren Seite.

Transparenz bringts

Fazit: Lektorat und Korrektorat Ihrer Arbeit sind legal, Transparenz ist aber Pflicht. Ob das in einer Danksagung oder der Eigenständigkeitserklärung passieren soll, hängt von Ihrer Schule und deren Richtlinien ab. Wenn Sie die Schwester oder den professionellen Sprachdienstleister in der Eigenständigkeitserklärung auflisten, machen Sie bestimmt nichts falsch.

Titelbild via Pixabay (CC0)



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