Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Realität geworden. Aus unseren Posteingängen ist sie seit dem 25. Mai zwar verschwunden, vom Radar der Datenschutzbeauftragen aber garantiert nicht.
Eine der wichtigsten Forderungen der neuen Verordnung: Websitebetreiber*innen sind dazu verpflichtet, «in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache» darüber zu informieren, welche Daten wie und zu welchem Zweck gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden (Art. 12 DSGVO).
Während also die ersten Rechtsfälle anrollen, ist es höchste Zeit, sich zu wappnen – mit einer Datenschutzerklärung, die präzise, transparent und auch für Durchschnittsbürger*innen verständlich ist.
Juristerei, die Vertrauen schafft
Das klingt nach einem Widerspruch. Und ist es im Normalfall auch. Das beste Beispiel dafür ist die DSGVO selbst, bei der sich Politikerinnen, Juristen, Websitebetreiberinnen, Verbraucher- und Datenschützer seit über zwei Jahren über die Auslegung des 88 Seiten starken Werks zanken. Schnell wird klar: Rein juristischer Rat genügt hier nicht. Profis in Sachen Verständlichkeit müssen her. Eine Aufgabe wie geschaffen für den neuen Plain-Language-Service von Supertext.
Plain Language steht für Texte, die die breite Bevölkerung verstehen. Sie schafft Vertrauen, entlastet den Support, führt zu schnelleren Vertragsabschlüssen und beantwortet Fragen, statt neue aufzuwerfen. Und sie tut damit genau das, was sich beide Seiten – Kunden und Anbieterinnen – von einer Datenschutzerklärung wünschen.
Überzeugen Sie sich selbst
Unsere neue Datenschutzerklärung ist komplett in Plain Language verfasst. Das Beste daran: Man liest sie und man versteht sie. Einfach so. Das liegt daran, dass sie Fachbegriffe verständlich erklärt. Daran, dass sie im wahrsten Sinn des Worts Fragen beantwortet. Daran, dass ihre Gliederung genauestens durchdacht ist. Und an den zahlreichen anderen Richtlinien, die Texte in Plain Language so verführerisch verständlich machen.
Gerne helfen wir auch Ihnen, die sprachlichen Anforderungen der DSGVO (Seite 39) einzuhalten. Mit juristisch korrekten Texten, die ohne Fachchinesisch auskommen.
Titelbild via Pexels (CC0)