Slogan schuetzen

«Ich bin doch nicht blöd!» – und lasse meinen Slogan schützen

Etablierte Slogans sind von unschätzbarem Wert. Diesen sollte man schützen. Mit einer Eintragung ins Markenregister.

«Ein guter Name ist besser als grosse Reichtümer.»

Was schon Don Quijote wusste, stimmt auch heute noch. Marken machen 18 % (Industriegüter) bis 62 % (Konsumgüter) des Unternehmenswerts aus. Tendenz steigend. Wenn man Apple heisst, läppert sich das schnell auf $ 178’119’000’000 zusammen. Sie haben richtig gelesen. Hundertachtundsiebzig Milliarden Dollar; das Bruttoinlandprodukt Rumäniens.

Grossen Anteil an diesem immateriellen Wert haben Slogans. Sie mögen vielleicht keine Kinder froh machen oder Flügel verleihen. Doch eines tun sie: Sie differenzieren von der breiten Masse. Und das ist der Kern der Marke überhaupt. Wenn man es richtig macht.

Diese wertvolle Differenzierung will geschützt werden; am besten mit einem Eintrag ins Markenregister des Instituts für Geistiges Eigentum.

Was sind die Bedingungen?

Slogans können wie der Markenname als «Wortmarken» registriert werden. Dafür gelten die gleichen Bedingungen. Eine Registrierung verbietet anderen, exakt gleiche oder sehr ähnliche Slogans zur Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen zu verwenden. Der Eintrag gilt jeweils für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Der Schutz wird pro Produkt- bzw. Dienstleistungsklasse erlassen. Das ist seit dem Nizza-Abkommen international so üblich. Die sogenannten Nizza-Klassen decken alles mögliche ab: von Abbrucharbeiten an Gebäuden über die Vermietung von Modems bis zum Wasserdichtmachen von Webstoffen.

Zur Eintragung zugelassen ist, was keinen der «absoluten Ausschlussgründe» aufweist. Slogans dürfen demnach nicht

  • irreführend
  • unsittlich
  • widerrechtlich
  • Gemeingut

sein. Speziell die Deklaration als Gemeingut sorgt immer wieder für Diskussionsstoff. Wie kreativ muss ein Slogan sein, damit man ihn exklusiv für sich beanspruchen kann? Nach aktueller Gerichtspraxis liegt die Messlatte hoch. Der Slogan muss einen «erheblichen fantasievollen Überschuss» aufweisen, um schutzfähig zu sein. Alles, was nach normaler Wortfolge klingt, wird nur aufgenommen, wenn es sich allgemein durchgesetzt hat. So zum Beispiel das legendäre «Ich bin doch nicht blöd!» von Media Markt. Oft werden Slogans aber nur anerkannt, wenn in der Formulierung auch der Unternehmensname enthalten war.

Ausserdem darf keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken bestehen («relative Ausschlussgründe»).

Wie funktioniert das Verfahren?

Das Eintragungsverfahren besteht aus mehreren Schritten. Die Dauer beträgt zwischen 6 Arbeitstagen – bei offensichtlich unproblematischen Fällen – und drei Monaten.

1. Recherche

Auf ige.ch und bei swissreg.ch, dem Schweizer Markenregister, findet man nützliche Informationen: Welche Schutzklassen kommen für meinen Slogan in Frage? Ist der gewünschte Markenname noch frei? Gibt es bereits ähnliche registrierte Marken?

2. Gesuch stellen

Am einfachsten direkt über die Website des IGE. Speziell benennen muss man die Markenbezeichnung und die gewünschten Schutzklassen.

3. Formelle Prüfung

Das IGE prüft zunächst das Gesuch selbst. Wurde die Gebühr bezahlt? Ist das Gesuch vollständig?

4. Materielle Prüfung

Danach wird geprüft, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen (siehe «Bedingungen»). Bestehen solche, wird das Gesuch zurückgewiesen. Andernfalls wird die Marke provisorisch eingetragen und publiziert.

5. Frist für Widerspruchsverfahren

Mit der Eintragung beginnt eine dreimonatige Frist zu laufen. In dieser Zeit können andere Personen mit registrierten Marken Widerspruch gegen die Eintragung erheben. Und zwar dann, wenn Verwechslungsgefahr mit bereits eingetragenen Marken besteht («relative Ausschlussgründe»).

Das heisst für Sie: Auch nach der Eintragung ist die Arbeit nicht vorbei. Um den Slogan effektiv zu schützen, müssen neue Einträge laufend überwacht werden.

Was kostet das Ganze?

Die Eintragung für 10 Jahre kostet aktuell CHF 550.–. Damit sind maximal drei Schutzklassen abgedeckt. Jede weitere Klasse kostet zusätzliche CHF 100.–.

Und was genau ist dann geschützt?

Mit der Eintragung erhält man das alleinige Recht zum Gebrauch der Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Natürlich gilt das immer nur für die gewählten (und bezahlten) Nizza-Klassen. Ausser man ist Coca Cola oder Google. Bei den «berühmten Marken» gilt der Schutz klassenunabhängig.

Titelbild via Flickr: rusty lock from Canadian tire – Paul O’Keefe (CC BY 2.0)



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